PD Dr. med. C. Whybra-Trümpler
Kinder- und Jugendärztin
Neonatologin
Dr. med. A. Sonnenschein
Kinder- und Jugendärztin
Kinderrheumatologin
Labor
Für genaue Diagnosen sind häufig Laboruntersuchungen erforderlich. Hierzu benötigen wir in der Regel Blut, Urin oder Stuhl von Ihrem Kind. Einige Untersuchungen können sofort in unserer Praxis erfolgen, für andere müssen wir Proben an Speziallabore senden.
Wir führen in unserem Labor verschiedene Untersuchungen selbst durch, dazu gehören u.a.:
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Urindiagnostik mittels Urin-Stäbchentest (Combur Test)
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Mirkobiologischer Schnelltest auf Streptokokken
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CrP-Schnelltest
Darüber hinaus...
... können bei uns alle weiteren Untersuchungen (u.a. allergologische Diagnostik wie z.B. RAST-Test) veranlasst werden und werden dann in kooperative Laborinstitute weitergeleitet.
Blutentnahmen sollten möglichst morgens erfolgen - können bei bestimmten Fragestellungen jedoch während der gesamten Sprechzeit veranlasst werden.
Für eine Blutuntersuchung muss Ihr Kind nicht zwingend nüchtern sein. Lediglich bei der Bestimmung der Blutfette (Cholesterin, Triglyceride) oder weniger spezieller Laborparameter ist dies erforderlich.
Die Bestimmung von Medikamentenspiegel muss in der Regel morgens vor der Einnahme erfolgen.
Bei sehr ängstlichen Kindern können wir durch Anwendung schmerzlindernder Pflaster die Blutentnahme für Ihr Kind etwas angenehmer gestalten. Da diese Pflaster mindestens eine Stunde einwirken müssen, sprechen Sie uns bitte vorher darauf an.
Sie können die Befund telefonisch bei uns erfragen. Laborwerte müssen von einem Arzt gesehen und bewertet werden. Deshalb werden Ihnen die Befunde in aller Regel auch nur direkt durch einen Arzt mitgeteilt.
Bei entsprechender Indikation können nahezu alle wichtigen Untersuchungen mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden. Es gibt jedoch immer mehr Einschränkungen, die wir dann im Einzelfall mit Ihnen besprechen.
Auch Untersuchungen, die alleine auf Ihren Wunsch - ohne nachvollziehbare medizinische Indikation - erfolgen, dürfen wir nicht zu Lasten Ihrer Krankenkasse veranlassen. Wenn Sie es wünschen, können wir solche Untersuchungen nach einem ausführlichen Gespräch als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) durchführen. Sie müssen dann von Ihnen privat bezahlt werden.