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Vorsorgeuntersuchungen 

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Um Entwicklungsstörungen und Krankheiten möglichst früh zu erkennen, sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen im Kindesalter sehr wichtig. Sie stellen sicher, dass eventuelle Entwicklungsauffälligkeiten frühestmöglich erkannt und dadurch bleibende Schädigungen verhindert werden.

     Zum 1. September 2016 ist die Neufassung der Richtlinie über die Früherkennung von Krankheiten bei            Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (Kinder-Richtlinie) in Kraft getreten.

     Diese regelt die Zeiträume und Inhalte der Ihnen bekannten "U"-Vorsorgen U1 (direkt nach der Geburt)

     bis U9 (60. bis 64. Lebensmonat).
     In Rheinland-Pfalz sind diese Vorsorgeuntersuchungen ab der U4 (3. bis 4. Lebensmonat) für Sie und

     Ihr Kind verpflichtend und müssen durch uns entsprechend bestätigt bzw. gemeldet werden.

  • U0 – Beratung der werden Mutter bzw. Eltern ab der Schwangerschaftswoche 28 *
  • U2 – 3. Bis 10. Lebenstag
  • U3 – ca. 4.-8. Lebenswoche
  • U4 – ca. 3.-4. Lebensmonat
  • U5 – ca. 6.-7. Lebensmonat
  • U6 – ca. 10.-14. Lebensmonat 
  • U7 – ca. 21.-24. Lebensmonat 
  • U7a – ca. 34.-36. Lebensmonat 
  • U8 – ca. 46.-48. Lebensmonat 
  • U9 – ca. 60.-64. Lebensmonat
  • U10 – zwischen dem 7. und 9. Geburtstag *
  • U11 – zwischen dem 9. und 11. Geburtstag *
  • J1 – zwischen dem 12. und 15. Geburtstag
  • J2 – zwischen dem 16. und 18. Geburtstag *
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*Diese zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen werden nicht von allen Krankenkassen erstattet. Bitte fragen Sie uns oder Ihre Krankenkasse, ob dies eine reguläre Kassenleistung ist. Falls nicht können wir diese im Rahmen unserer iGEL-Leistungen anbieten.
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           https://www.kinderaerzte-im-netz.de/vorsorge/
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